Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden «Kunden» genannt) und der netshape AG und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.

2 Leistungen der netshape AG

2.1 Leistungsbeschrieb

Die netshape AG bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte aus den Bereichen Telekommunikation und Informatik an. Sie erbringt qualitativ hochstehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie internationalen Standards und Empfehlungen entsprechen. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Anhängen und Leistungsbeschreibungen, die zusammen mit den Vertragsurkunden und den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und der netshape AG bilden.

2.2 Garantie

Die Garantieleistungen für Hard- und Software sind je nach Lieferant unterschiedlich und müssen den jeweiligen Garantiescheinen entnommen werden. Es liegt im alleinigen Ermessen der netshape AG
a) den Kaufpreis zurückzuerstatten oder zu mindern
b) die Hard- / Software auszutauschen bzw. zu ersetzen oder
c) Reparaturen vorzunehmen.
Sofern nichts anderes in den Garantiebestimmungen der Lieferanten der netshape AG vereinbart ist, sind das Abholen und Liefern von defekter Ware sowie Software- und Datenrestores in den Garantieleistungen nicht enthalten und werden nach Aufwand zu den aktuellen Ansätzen verrechnet. Garantieansprüche können nur mit einem gültigen Garantieschein oder der Originalrechnung geltend gemacht werden. Garantieansprüche können durch Wartungsverträge verändert werden.

2.3 Reparaturen

Die netshape AG repariert eigene sowie fremde Ware. Es gelten dabei die aktuellen Stundenansätze und Einsatzpauschalen. Nach Möglichkeit wird für die Zeit der Reparatur ein Ersatzgerät gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Lässt ein Kunde einen Reparaturauftrag mit Kostenvoranschlag nicht ausführen, wird eine Pauschale für die Umtriebe in Rechnung gestellt.

2.4 Ansätze

Es gelten die zur Zeit des Auftrages aktuellen Stundenansätze. Die Reisezeit und der Anfahrtsweg werden mit einer Einsatzpauschale abgegolten. Änderungen bleiben vorbehalten.

2.5 Haftung der netshape AG

Beanstandungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erbringen der Leistung durch die netshape AG geltend zu machen, andernfalls gilt die Leistung als angenommen. Für Schäden aufgrund eines Lieferverzugs durch die netshape AG oder durch Dritte wird jede Haftung abgelehnt. Für durch Mitarbeiter verursachte Schäden haftet die netshape AG nur, wenn dem entsprechenden Mitarbeiter Vorsatz (Absicht) nachgewiesen werden kann. In jedem Fall ist die Schadenersatzpflicht für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen; darunter werden insbesondere entgangener Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden durch Datenverlust oder Ansprüche Dritter verstanden. Die allfällige Schadenersatzpflicht der netshape AG ist immer auf die Höhe des ihr vertraglich zustehenden Entgeltes für den entsprechenden Auftrag beschränkt. Ist ein Auftrag in Teilaufträge oder Teilprojekte unterteilt, so gilt als Haftungshöchstgrenze das Entgelt der netshape AG für den jeweiligen Teilauftrag oder das Teilprojekt.

3 Leistungen der Kunden

3.1 Verantwortung des Kunden

Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die sie mit der netshape AG einen Vertrag abgeschlossen haben, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten wie das Bereitstellen von Räumlichkeiten, die Beachtung technischer Vorschriften usw., können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben.

3.2 Datensicherung

Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung seiner Daten und Software inklusive der Kontrolle des Log-Eintrages verantwortlich. Er trägt das Risiko für die Verwendung von anderen als von netshape AG empfohlenen Sicherungsmedien (Bänder, etc.) sowie für Produktionsabänderungen der Sicherungsmedien. Auch bei Normal- oder Garantiereparaturen ist vorher durch den Kunden eine 100%-ige Datensicherung durchzuführen. Für verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.

4 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungsstellung

Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten.
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4.2 Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Verfalldatum zu bezahlen. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt. Unsere Preise verstehen sich exkl. MWST für Lieferungen ab unserer Geschäftsstelle. Bei einem offerierten Betrag ab CHF 10'000 ist der Rechnungsbetrag zu 40% bei Vertragsabschluss, zu 30% bei Beginn der Inbetriebnahme und zu 30% bei Abschluss des Projektes zu begleichen.
Werden Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, ist die netshape AG berechtigt, Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren zu erheben. Die von der netshape AG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum und kann zurückgefordert werden. Das Zurückhalten von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Ansprüche des Kunden sowie die Verrechnung mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen. Service- und Wartungsverträge können von der netshape AG frist- und entschädigungslos aufgelöst werden, falls der Kunde die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt.
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5 Besondere Bestimmungen

5.1 Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten der netshape AG verbleiben bei der netshape AG oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die netshape AG, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt. Einzelheiten im Zusammenhang mit den Schutz- und Nutzungsrechten sind in den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten der von den Kunden beanspruchten Dienstleistungen oder Produkte enthalten.

5.2 Höhere Gewalt

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt, aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, innere Unruhen wie Zusammenrottung, Krawall oder Tumult, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

6 Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages

6.1 Inkrafttreten

Der Vertrag tritt an dem in der Vertragsurkunde genannten Datum in Kraft.

6.2 Dauer und Kündigung

Der Vertrag dauert, sofern nichts anderes vereinbart, auf unbestimmte Zeit an. Er kann von beiden Parteien jederzeit, unter Einhaltung der angegebenen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vor deren Ablauf, schulden sie der netshape AG das Entgelt für die noch nicht abgelaufene Zeit.

7 Änderungen des Vertrages

Die netshape AG gibt den Kunden Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen oder Preisänderungen rechtzeitig bekannt, sodass Sie den Vertrag mit der netshape AG innerhalb der Kündigungsfrist auflösen können. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als von den Kunden genehmigt.

8 Schlussbestimmungen

8 .1 Übertragung von Rechten und Pflichten

Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

8 .2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gossau ausschliesslicher Gerichtsstand. Auf diesem vorliegenden Vertrag ist schweizerisches Recht anzuwenden.

Version Januar 2002